Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen bei bestehender Verkehrsbeschränkung

Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen bei bestehender Verkehrsbeschränkung

Allgemeine Informationen

Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten erteilt werden.

Die Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen ist nicht für die Straßen im Gebiet der Großen Kreisstädte Mittweida, Rochlitz, Döbeln, Freiberg, Flöha und Brand-Erbisdorf zuständig.

Zuständigkeiten

Referat Straßenverkehr und Sport

Besucheradresse:
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postadresse:
Referat Straßenverkehr und Sport
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Das Antragsformular steht nachfolgend zum Download bereit. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und senden Sie es an obengenannten Bearbeiter per Post/Fax oder E-Mail.

Die Genehmigungsbehörde holt gemäß VwV-StVO bei der Polizei und Straßenbaubehörde eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag ein.

Nach Zugang der erforderlichen Stellungnahme und Auswertung dieser, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag. Sie bekommen schriftlich einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

Fristen

Die Bearbeitung Ihres Antrages kann mindestens 14 Tage dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Antragsstellung!

Kosten

Zwischen 50,00 Euro und 200,00 Euro je nach Dauer der Genehmigung

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.