Abfallerzeugernummer beantragen

Abfallerzeugernummer beantragen

Allgemeine Informationen

Die Abfallerzeugernummer wird bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle im Rahmen des Nachweisverfahrens zur Führung von Nachweisen und Registern benötigt. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Abfallerzeuger, bei denen nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen. 

Zuständigkeiten

Referat Recht, Abfall und Bodenschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4050
Fax: 03731 799-4024
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Birgit Opitz
Telefon: 03731 799-4042
birgit.opitz[at]landkreis-mittelsachsen.de

Kathleen Schwarzer
Telefon: 03731 799-4052
kathleen.schwarzer[at]landkreis-mittelsachsen.de

Verfahrensablauf

Die Kennnummer kann formlos schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragt werden.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.